Stadt, Land, Bund – Liquidität, Anträge und die Verkündung

Stadt, Land, Bund – ein beliebtes Gesellschaftsspiel? Liquidität und Anträge befinden sich nun im Online-Angebot.

In Anlehnung an ein etwas antiquiertes Gesellschaftsspiel, das zu neuen Ehren in der Gruppen-Quarantäne im Familien-, Unternehmens- oder sonstigen Kreis kommen könnte, kann man sich die Frage stellen, ob die Darstellung der wirtschaftspolitischen Corona-Bewältigung in den Medien ein Parallel-Universum beschreibt oder die Isolation der eigenen Person zu ungewollten Eintrübungen der Wahrnehmung führt.

Diese nicht ganz ernst gemeinte Aussage soll auf eine etwas voreilige Berichterstattung der Medienlandschaft hinweisen, da viele Angebote zur Krisenbewältigung sich noch in der Vorbereitung zur Umsetzung befinden oder die Anwendung der Umsetzung gewisse Fallstricke besitzt.

Selbstverständlich müssen die handelnden Personen in der Politik wichtige Ergebnisse mit Hilfe der Medien verkünden. Die Medien sollen und müssen sich in diesem Informationsbecken tummeln und die guten und wichtigen Nachrichten mit einer großen Portion an Dynamik verteilen.

Es würde allen Seiten gut stehen, wenn die verkündeten Informationen und die Adressaten so zusammenfinden, dass keine Server-Systeme zusammenbrechen, dass unvorsichtige Antragsteller zu potenziellen Subventionsbetrügern werden und einige Unternehmer ohne passende Infrastruktur leer ausgehen. Um diese und andere Fallstricke zu vermeiden, würde ich mich über eine etwas gelassenere Berichterstattung und mehr Informationen mit Tiefgang freuen.

Ein Beispiel von heute soll die oben dargelegte Kritik erläutern. Am 29/03/2020 (ein Sonntag) wurde ein Bericht auf der Internet-Seite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Dort wurde das Programm für Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe vorgestellt. Dazu wird ein Musterantrag veröffentlicht, der aber nur als Muster für die Erstellung des relevanten Antrags der zuständigen öffentlichen Stelle dient. Dieser Antrag ist nicht der Antrag, der zu einer Förderung führt: es ist nur ein Musterantrag. Die Liste der zuständigen Landesbehörden, die ebenfalls veröffentlicht wird, zeigt sicherlich für sehr viele Antragsteller die richtige Adresse. Für niedersächsische Antragsteller befindet sich ein Hinweis auf die voraussichtliche Institution in der Liste: die NBank als Förderbank von Niedersachsen. Aber vielleicht wird sie es auch nicht. Man ist sich noch nicht sicher.

Am 30/03/2020 (heute) wurde in einer Bundes-Pressekonferenz die Umsetzung des oben genannten Programms verkündet. Die oben genannten Informationen des Ministeriums vom 29/03/2020 bleiben aber unverändert veröffentlicht. Die Medienmaschine läuft auf Hochtouren und die NBank sagt am 30/03/2020 auf der eigenen Internetseite:

Bundesförderprogramm „Soforthilfen für kleine Unternehmen“: Antragstellung im Laufe der Woche möglich.

Wir wissen nicht, was andere empfehlen, aber unsere Empfehlung lautet für die Unternehmer in Niedersachsen:

  • Feststellung des eigenen Liquiditätsbedarfs
    • Werden Geldmittel wirklich jetzt benötigt?
    • Verbaue ich mir mit einer falsch begründeten Antragstellung künftige Anträge für den Zeitpunkt, in dem das Geld wirklich knapp wird?
  • Antragstellung der Fördermittel aus dem Ländermittelbereich
  • Prüfung, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die Liquidität im eigenen Umfeld zu schonen
  • Lassen sich Umsatzbereiche ausbauen, die auch in der jetzigen Situation funktionieren
  • Sprechen Sie mit Lieferanten und Auftraggebern
  • Achten Sie auf die fortgesetzte Entwicklung des Hilfsangebots von Stadt, Land, Bund
    • Auch die städtischen Adressen bzw. Gemeinden können Angebote bereithalten; manchmal auch nur für den Unternehmer der fragt (!)

Nun bleibt noch der Appell an Alle:

  • Kopf hoch,
  • haltet Abstand und
  • bleibt gesund.

T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung

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