Die Besinnlichkeit zum Osterfest bekommt in diesem Jahr zusätzliche Bedeutung, da nicht nur im christlichen Sinne eine Auferstehung im Raum steht. Ein Antrag auf Corona-Soforthilfe ist nur der Anfang.
Die Zwangsschließung vollständiger Wirtschaftsbereiche von Unternehmen und die Auswirkungen auf die sonstige Wirtschaft werden bereits jetzt enorme finanzielle Folgen für jedes einzelne Unternehmen bewirkt haben. Der Zeitpunkt des Beginns zur Rückkehr in die Normalität und der Weg dahin sind nicht erkennbar. Ein erster politischer Versuch mit Äußerungen zum weiteren Vorgehen in Hinsicht auf Zwangsschließungen von Unternehmen wird erst nach dem 19. April zu erwarten sein.
Somit muss jeder Unternehmer beginnen und sich die Zeit nehmen, Pläne zu entwerfen, wie die Zahlungsströme des eigenen Unternehmens sich voraussichtlich entwickeln. Aus dieser Beschäftigung mit dem Thema werden erste Entscheidungen für Maßnahmen deutlich, die positive Veränderungen des Liquiditätsstatus am jeweiligen Monatsende bewirken. Eine ausgezahlte Soforthilfe ist hierbei nur ein temporärer Lichtblick in der sonst trüben Umsatzlandschaft.
Mit dem neuen Antrag (Version 2 seit dem 03/04/2020) auf Soforthilfe in Niedersachsen ist grundsätzlich jeder Antragsteller verpflichtet, den oben geschilderten Weg zu gehen. Der geforderte Finanzplan, der anschließend mit Summenbeträgen in den Antrag zu übertragen ist, beschreibt einen Zeitraum von 3 bzw. 5 Monaten. Da dort nur bestimmte betriebliche Aufwendungen ansetzbar sind (dies ist ab dem 08/04/2020 auch klar definiert), wird die reale Liquidität im Unternehmen ein deutlich größeres Loch aufweisen, als sie im Antrag in Erscheinung tritt. Wenn dies in den Erklärungen zum Antrag auch nicht deutlich gesagt wird: Stundungsanträge beim Finanzamt oder Lohn-/Gehalts-Vereinbarungen zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitern mit entsprechenden Anträgen auf Kurzarbeitergeld werden vom Antragsteller vorausgesetzt. Dies folgt aus den nicht vorgesehenen Berücksichtigungen von Personalkosten, Sozialversicherungsbeiträgen des Personals und den Zahlungen an das Finanzamt.
Diese Sichtweise der NBank wird mit Sicherheit bei vielen Antragstellern ein Stirnrunzeln hervorrufen. Zumal eine solche Sichtweise, insbesondere im Hinblick auf Personalkosten, bislang nicht im Raum stand und bei Unternehmen mit personalintensivem Geschäft einen vollständigen Stopp der Leistungserbringung bedeutet.
Die zusätzlichen Löcher in der Liquidität sind durch weitere Maßnahmen aufzufüllen, die nicht mit dem Antrag auf Soforthilfe erledigt sind.
Hier sind die Unternehmer aufgefordert, eigene Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, Stundungsanträge etc.) oder weitere Angebote zu prüfen, die bereits jetzt von vielen Seiten angeboten werden. Für die Lebenshaltungskosten des Unternehmers (zumindest in Niedersachsen) ist ausdrücklich die Grundsicherung (ALG2) vorgesehen.
Eine kleine Statistik am Rande: 145.000 Unternehmer haben bis heute ihre Anträge auf einen Zuschuss im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe für Niedersachsen gestellt. 37.000 Unternehmer haben auch entsprechende Zahlungseingänge auf dem Geschäftskonto festgestellt. Damit hätten rund 45% der Unternehmen in Niedersachsen einen Antrag gestellt.
Nun bleibt noch der Appell an Alle:
Kopf hoch,
haltet Abstand,
bleibt gesund und
feiert im richtigen Rahmen das Osterfest.
T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung