Corona-Soforthilfe: Alle bitte wieder an den Start und eine Ereigniskarte ziehen!

Alles wird gut! Aus zwei wird eins. Alle werden wieder auf Start gestellt und dürfen sich eine Ereigniskarte ziehen. Klingt wie Monopoly, ist aber Realität. Die Corona-Soforthilfe wird mit einer neuen Spielkarte für Liquidität ausgestattet.

Die bisherige Regelung zum niedersächsischen Programm Corona-Soforthilfe vom 24/03/2020 wird durch neue Regelungen am 31/03/2020 ersetzt. Bisherige Anträge bleiben gültig, erhalten ihre zugesagten Auszahlungen und werden auf die neuen Regelungen umgestellt. Dazu werden alle bisherigen Antragsteller von der NBank angeschrieben und zur Umstellung der Anträge aufgefordert.

Achtung: der neue Antrag liegt noch nicht vor!

Das zuständige Ministerium im Land Niedersachen hat heute zwei neue Richtlinien erlassen, die die bisherige Richtlinie für das Programm Corona-Soforthilfe „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ ersetzen. Hintergrund ist die Umsetzung der in der letzten Woche beschlossenen Bundesförderung „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“.

Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Insofern wird sichergestellt, dass die Fördermittel bis zu 9.000 EUR (bis 5 Beschäftigte) und bis zu 15.000 EUR (bis 10 Beschäftigte) für die betroffenen Unternehmer zur Auszahlung kommen können.

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. “. Für die größeren Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, werden in zwei Stufen bis zu 25.000 EUR Soforthilfe zur Auszahlung kommen können.

Besonderes Highlight ist nun die fehlende Forderung nach dem Verbrauch von persönlichen und betrieblichen Rücklagen. Hier entfällt eine vorher geforderte Anrechnung. Der neue Antrag (er liegt noch nicht vor!) soll zusätzlich vereinfacht sein. Dies wurde bereits in anderen Anträgen anderer Bundesländer von Anfang an umgesetzt.

Für die Antragstellung werden nun Informationen benötigt, die eine Ertragsvorschau der kommenden Monate möglich macht. Dies wird die Grundlage für die Förderhöhe werden, die das neue Verfahren zum Ziel hat.

Nun bleibt noch der Appell an Alle:

Kopf hoch,

haltet Abstand und

bleibt gesund.

T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung  

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