Wir gehen mal zunächst vom Positiven (beantragte Corona Soforthilfe, beantragte BAFA Förderung der Unternehmensberatung) aus, wechseln zum Negativen (Ostern erst wieder im nächsten Jahr) und nehmen einige Anpassungen oder Fortführungen im öffentlichen Umgang mit der Pandemie zur Kenntnis:
- Corona Soforthilfe ist vielleicht beantragt; zumindest bei den meisten Antragstellern gab es Rückmeldungen oder Zahlungen;
- Allgemeinverfügungen und Kontaktverbot bleiben erst einmal in Kraft (bis 3. Mai); Ladengeschäfte (bis 800 qm) und ausgesuchte Bereiche (Friseure, Buch-, Auto- und Fahrradhändler) dürfen ab dem 4. Mai öffnen; Voraussetzung sind Hygienekonzepte;
- Schulen werden langsam ihren Betrieb wieder aufnehmen;
- Empfehlungen zum Tragen von Masken in der Öffentlichkeit und
- keine Großveranstaltungen, keine Öffnung von Gaststätten oder von Einkaufszentren.
Die aufgezählten Punkte sind eine grobe Zusammenfassung der Bekanntmachungen und angekündigten Regelungen zu unserer Corona-Krise in dieser Woche.
Für einige Unternehmer bedeutet dies im Einzelfall ein wenig Licht im Tunnel. Für andere Unternehmer wird das Grauen und die Angst vor der Zukunft immer konkreter.
Egal welche Auswirkungen die Veränderungen durch die Corona-Krise auf das eigene Unternehmen haben, für den Unternehmer bedeutet es immer, die passenden Maßnahmen zu suchen, zu finden und umzusetzen. Die Corona Soforthilfe bleibt nur ein Beginn der Reise durch das ungeplante Abenteuer in die Corona-Welt.
Gut, dass in diesem Zusammenhang die ersten Zuwendungsbescheide mit der Erlaubnis zum Beginn einer BAFA Förderung der Unternehmensberatung von allen von T/G/R angeschriebenen Leitstellen erstellt wurden.
Die Leitstellen sind die von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beauftragten Organisationen, die je nach Kammerzugehörigkeit der Antragsteller (z.B. IHK, HWK oder auch keine Kammer für Freiberufler) über diese Förderung entscheiden. Über die besondere Förderung einer Unternehmensberatung für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen wird unkompliziert und schnell durch die Leitstellen entschieden.
Nach dem Zuwendungsbescheid kann die Beratung beginnen und der Unternehmer erhält einen zertifizierten und kompetenten Berater an seine Seite gestellt, der den Weg durch die Abenteuerreise bis zu 6 Monate begleitet. Eine 100%-Kostenübernahme durch die BAFA bis zu EUR 4.000 ohne USt ist Bestandteil der Förderung.
Einmal Nachdenken.
Nun bleibt noch der Appell an Alle:
Kopf hoch,
haltet Abstand,
bleibt gesund und
freut Euch auch über einen schönen Sonnentag.
T/G/R Unternehmensberatung und Steuerberatung