Ist guter Rat in der Corona-Krise teuer? BAFA ändert Förderbedingungen.

In der Corona-Krise wird die Liquidität für Unternehmen knapp. Auch für eine Beratung ist kein Geld übrig. Eine BAFA Förderung der Beratung scheint auch in weiter Ferne.

Diese Ausrede hat nun erst mal ausgedient. Ab heute (03.04.2020) kann eine fundierte Beratung und Unterstützung für die Bewältigung der individuellen, unternehmerischen Corona-Krise beauftragt werden, ohne die eigene Liquidität zu belasten. Eine BAFA Förderung der Beratung ist nun erreichbar.

Jedes Unternehmen, das eine gute Begründung für die negative Auswirkung der Pandemie im eigenen Hause liefern kann, ist nun antragsberechtigt.

Die Highlights dieser besonderen Förderung der BAFA im Rahmen des Programms zur Förderung unternehmerischen Knowhows (BAnz AT 02.04.2020 B5) sind wie folgt:

  • Zuschuss von 100% bis maximal 4.000 EUR der in Rechnung gestellten Beratungsleistung (Vollfinanzierung);
  • Auszahlung an den Berater ohne Vorfinanzierung durch das antragstellende Unternehmen;
  • kein vorheriges Informationsgespräch vom regionalen Ansprechpartner (idR. zuständige Kammer) und
  • Antragstellung bis zum 31.12.2020.

Um die Bedeutung dieses neuen Förderwillens der Bundesregierung zu verstehen, beschreibe ich das Folgende. Auch bislang gab es eine Förderung von Beratungsleistung für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Diese Förderung war aber an verschiedene Kriterien geknüpft. Die größte Hürde war eine Antragsberechtigung: Der Verlust musste mehr als die Hälfte der Eigenmittel (Kapital) des Unternehmens verzehrt haben. Dies gilt für viele der Unternehmen, die jetzt mit der Corona-Pandemie wirtschaftlich zu kämpfen haben, eben nicht. Diese Unternehmen mussten bislang warten, bis der entsprechende Werteverzehr eingetreten ist, damit die Förderungsreife erreicht wird. Weitere Hemmnisse waren die Vorfinanzierung der Beratungsleistung (erst an den Berater zahlen, dann den Zuschuss erhalten), eine „nur“ 90%ige-Förderleistung  und eine Deckelung bei 3.000 EUR netto.

Alles zusammen ein Paket, das wirklich einen Applaus an den Gesetzgeber und die Bundesregierung verdient.

Andere Themen mit weniger Applaus oder Hinweise auf die aktuelle Corona-Soforthilfe und weitergehende Themen folgen an gleicher Stelle.

Nun bleibt noch der Appell an Alle:

Kopf hoch,

haltet Abstand und

bleibt gesund.

T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung

 

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