Verzapft?! Ermäßigter Umsatzsteuer Steuersatz, dicke Bretter und harte Brocken: eine überraschende Lösung aus der Welt der Wirtschafts-Mathematik.

Ermäßigter Umsatzsteuer Steuersatz, dicke Bretter und harte Brocken führen zu einer überraschenden Lösung aus der Welt der Wirtschafts-Mathematik. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7% im Zeichen der Corona-Krise.

Heute wurden einige neue Beschlüsse der Bundesregierung zur Entlastung von Betroffenen der Corona-Krise bekanntgegeben. Dazu gehören die zweifache Erhöhung des Prozentsatzes des Kurzarbeitergeldes nach 4 und 7 Monaten Bezugsdauer, Verlängerung der Zeitdauer des Bezugs von Arbeitslosengeld und eine erweiterte Verlustverrechnung für KMU-Unternehmen.

Für die Gastronomie wird ab dem 01/07/2020 die Senkung des USt-Satzes von 19% auf 7% angekündigt. Dies beschränkt auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dies wird von der Politik und auch (!) von Interessenvertretern der Betroffenen als Erfolg vermeldet, da dicke Bretter gebohrt und harte Brocken aus dem Weg geräumt wurden. Anscheinend eine schweißtreibende Arbeit.

Nüchtern betrachtet, wurde hier vielleicht zu viel Schweiß für zu wenig Ergebnis vergeudet. Nüchtern bleibt man oder frau in jedem Fall, da die zeitlich beschränkte Reduzierung des USt-Satzes nur für Speisen gelten soll. Der Gastwirt muss sich weiterhin mit 19% anstelle von 7% berauschen. Mit Hinblick auf Inhalte und Auswirkung von Alkoholika durchaus ein effektiver Weg. Nur leider ohne wirtschaftlichen Vorteil für diese Art von Unternehmer.

Aber auch für die Nutznießer der angekündigten Regelung ist die Anpassung der Umsatzsteuerregelung ein zweifelhafter Vorteil. Da er nur mit einer guten finanziellen Ausstattung und einer Geduld zu erreichen ist, die es zunehmend nicht mehr gibt. Der hilfesuchende Gastronom muss zunächst einmal die Erlaubnis bekommen, einen Umsatz machen zu dürfen. Danach können wirtschaftliche Vorteile aus dem Verzicht an Umsatzsteuerprozenten entstehen. Aus Sicht der Corona-Pandemie ein Brett, dass mindesten so dick ist, wie die Bretter in den Köpfen von harten Brocken.

Somit gilt vor dem 01/07/2020 (vielleicht auch noch viel länger): 12% Vorteil sind 0,00 EUR zusätzliche Einnahme.

Andere Lösungen sind gefragt! Der Unternehmer muss weiterhin das vorhandene und zukünftige Angebot an Hilfestellungen durchsuchen, die eigene Situation analysieren und einen individuellen Ansatz für Maßnahmen für den Weg durch die Krise finden. Hilfestellung hierzu bietet T/G/R gerne an. Dies zu den besonderen Konditionen der von der BAFA geförderten Unternehmensberatung (100% Kostenübernahme bis zu EUR 4.000 netto).

Es bleibt der Appell an Alle:

Kopf hoch,

haltet Abstand (auch mit Maske) und

bleibt gesund.

T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung  

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