Unter dem Stern Corona gibt es eine Menge Änderungen zu vermelden. Einige wenige Fragestellungen sind geklärt und einige andere Themen haben bis auf Weiteres die Öffentlichkeit der Corona Krise verlassen. Einige von uns dürfen das Unternehmen wieder öffnen und viele nicht.
Die Anstrengungen zur Wiedereröffnung der Unternehmen sind von der Umsetzung der neuen Vorschriften geprägt, die die Voraussetzung bedeuten, starten zu dürfen. Viele Auflagen sind zu beachten und umzusetzen, die früher als „NoGo“ für den Kundenkontakt galten. Sich Zeit zu nehmen für die Würdigung dieser Kuriositäten scheint dennoch nicht angebracht zu sein. Hektisches und gleichzeitig mühsames Handeln kennzeichnen einen solchen Neuanfang.
Im Hinterkopf des Unternehmers mit dem Schild „Wiedereröffnung“ am Eingang sollte dennoch ein Platz reserviert sein, der bei näherer Betrachtung eine blinkende Warnleuchte erkennen lässt. Unter dem blinkenden Licht sollte sich trotz schlechter Lichtverhältnisse der Begriff „Liquidität“ lesen lassen. Die eingesetzte Kraft und die verwendete Energie, damit das Unternehmen wieder anfängt zu leben, sind gut eingesetzt, wenn das Fundament stark genug ist, die Bewegungen des Gebäudes darüber auszuhalten. Das Fundament ist in diesem Vergleich die Liquidität, die ein Unternehmen benötigt, damit das unruhige Leben an der Oberfläche ausgehalten wird und die Mauern aufrecht stehen bleiben.
Mit anderen Worten, die unruhigen und komplizierten Lebensumstände in Corona-Zeiten dürfen nicht dazu führen, dass der wesentliche Aspekt eines handlungsfähigen Unternehmers außer Kontrolle gerät. Nur ein ausreichender Liquiditätsstatus hält ein Unternehmen aufrecht, unabhängig von der Qualität der Geschäftsidee oder der handelnden Personen. Die Krise bringt einen klaren Blick auf die essenziellen Grundlagen. Eine Zukunft für das Unternehmen wird nur mit einem geordneten Plan über die Liquidität deutlich. Das Aufräumen und das Ordnen der Finanzen (und aller anderen Angelegenheiten des Unternehmens) sind deshalb Voraussetzung für die Überzeugung Dritter (NBank, KfW, Hausbank, Investor, Finanzamt, Behörde, …). Nur wenn Dritte an das Unternehmen glauben, werden von diesen Entscheidern Hilfestellungen zu erwarten sein.
Da es schwerfällt, in Zeiten der Corona Krise auf die angesprochenen Themen zu achten – trotz ihrer Relevanz -, sollte die angebotene Hilfestellung von Experten in Betracht gezogen werden, diese Themen zu unterstützen und Anleitung zu geben.
Wie bereits an dieser Stelle schon des Öfteren angesprochen: Unternehmensberatung wird bis zum 31.12.2020 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem 100 %igen Zuschuss gefördert. Die Bundesregierung hat ausdrücklich den Willen bekundet, Unternehmen mit dieser Maßnahme zu unterstützen, um den Weg zurück in die Normalität nach und mit Corona zu finden.
Es bleibt der Appell an Alle, der weiter gilt:
Kopf hoch,
haltet Abstand (auch mit Maske) und
bleibt gesund.
T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung
Ein Gedanke zu „Lockerung, Öffnung, Sonnenschein! Und wie geht es mit meinem Unternehmen weiter? Die Corona-Krise im Wandel.“
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen