Niedersachsen-(Sofort)hilfe Corona

Nach dem missglückten Start des Angebots Soforthilfe Corona der NBank (und damit auch des Landes Niedersachsen) arbeitet die Bank mit Hochdruck an einer Korrektur der technischen Möglichkeiten. Ich verzichte bewusst auf eine negative Kommentierung (von einer Ausnahme abgesehen!), da ich überzeugt bin, dass alle Beteiligte mit viel Motivation das Problem lösen werden. Ein sehr vernünftiger Weg wird bereits angekündigt:

Derzeit arbeiten wir an einem alternativen Antragsweg. Für das Zuschussprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ soll es ab dem 27.03.2020 die Möglichkeit geben, den Antrag elektronisch per E-Mail an uns zu senden. Weitere Informationen folgen. (NBank am 27/03/2020)

Also bitte keine unnötigen Quälereien der Hotlines und der eigenen Nerven.

Viel Spannender, zumindest für die Aufmerksamen unter uns, ist das Thema, was sind die Voraussetzungen für die Beantragung. Diese Frage wurde bislang nicht wirklich beantwortet. Nun gibt es eine Antwort. Die NBank hat eine Produktinformation veröffentlicht. Wer die dort genannten Bedingungen erfüllt, darf die Zuschüsse beantragen und muss keine Rückforderung befürchten. Die notwendige Voraussetzung ist eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage des Antragstellers, die in dem Schreiben auch näher definiert wird. Rückgang des Umsatzes, Schließung des Betriebs oder fehlende liquide Mittel zur Bedienung des laufenden Aufwands des Unternehmens sind die notwendigen Punkte.

Hier der Link zu der Produktinformation.

Falls Unterstützung benötigt wird  kann T/G/R eine geförderte Beratung und Antragstellung anbieten. Diese Beratung wird bis zu 90% durch das Bundesamt  für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. T/G/R ist für diese Zwecke bei der BAFA registriert.

Nun bleibt noch der Appell an Alle:

  • Kopf hoch,
  • haltet Abstand und
  • bleibt gesund.

 

T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung

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