Auf die Plätze, fertig, los! Das Rennen um Liquidität beginnt.

In Niedersachsen geht es heute um 15:00 mit der Beantragung von Zuschüssen (Förderung) für fehlende Liquidität bei der NBank (www.nbank.de) los. Es könnte aber sein, dass ein Teil der Startreihe der Antragsteller unfreiwillig stehen bleibt.
 
Warum? Da es für den Pokal „Liquidität“ ein paar Hindernisse zu überwinden gilt. Folgend ein paar davon, auf die die Athleten vorbereitet sein müssen:
+ Anmeldung im Portal,
+ den richtigen Antrag finden,
+ die geforderten Informationen bereithalten,
+ den Scanner einschalten,
+ die Dokumente hochladen und
+ was bedeutet eigentlich positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung?
 
Also bitte keine Frustration, wenn es nicht sofort klappt. Dieses Rennen startet aufgrund der großen Teilnehmerzahl nicht ausschließlich um 15:00 sondern lässt sich durchaus auch in den folgenden Tagen beginnen.
Weitere Maßnahmen in Form von Zuschüssen (beachtet den Unterschied zu Krediten) bekommen erst in den folgenden Tagen ihre gesetzliche Grundlage und werden anschließend antragsfähig (z.B. das Programm des Bundes für Kleinstunternehmer/innen, Angehörige der freien Berufe und Soloselbstständige; die Antragstellung kann nicht vor Beginn der nächsten Woche beginnen, da das entsprechende Antragswesen bislang unbekannt und im Hintergrund von geheimen Gruppen der Verwaltung im Keller vorbereitet werden – so zumindest die Hoffnung).
Wichtig ist folgender Hinweis: Gemäß heutiger Information der NBank ist in jedem Fall der Antrag für die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige“ als Erstes zu stellen. Danach wird die oben genannte Bundeshilfe beantragt. Die Beantragung der Bundeshilfe wird dann die fehlenden Beträge auffüllen, die gegebenenfalls von der Förderung durch das Land nicht berührt werden. Das bedeutet, falls der benötigte Gesamtbetrag höher als der maximale Förderbetrag des Landes ist, dass der Restbetrag über die Förderung des Bundes bewilligt werden kann. Dies aber ebenfalls im Rahmen der Höchstgrenzen der Förderung durch den Bund.
Wie bereits erwähnt, gibt es noch keine Anträge für die Förderung durch den Bund. Dies wird mindestens bis nächste Woche dauern.
Informiert Euch und bereitet Euch in jedem Fall durch das Sammeln von Informationen zu Eurem Unternehmen (z.B. Gründungdatum, Jahresabschlüsse, Einnahmenüberschussrechnungen, BWAs) auf alle Anträge vor.
Bleibt gesund, haltet Abstand und bleibt in Gedanken positiv.
T/G/R Unternehmensberatung Steuerberatung

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