Handwerk & Unternehmensberatung. Warum?

Ein Handwerksbetrieb und ein Unternehmensberater. Passt das zusammen?

Ein klares „Ja“. Handwerksbetriebe stehen heute wie jedes andere Unternehmen im Wettbewerb und müssen sich aktiv mit den spezifischen Handwerksthemen und  den sonstigen betrieblichen Themen beschäftigen. Dies, um für Dritte auf Dauer attraktiv zu wirken und wettbewerbsfähig zu bleiben.  Die Attraktivität des Handwerksbetriebes muss in vielerlei Hinsicht gegeben sein und erhöht die Akzeptanz beim Kunden, beim Mitarbeiter und bei den Lieferanten. Zusätzlich hat ein attraktives Unternehmen mehr Möglichkeiten, einen Ausbau oder einen Umbau des Unternehmens mit Geldgebern zu besprechen oder eine Betriebsnachfolge umzusetzen.

Wozu dient hierbei der Unternehmensberater? Der Unternehmensberater stellt sich an die Seite der Leitung des Handwerksbetriebes und kann die beauftragten Themen vereinbarungsgemäß vorbereiten oder in Gänze umsetzen, ohne den normalen Handwerksbetrieb zu stören. Der Berater ist für den Handwerksbetrieb eine zusätzliche Resource, über die der Betrieb ansonsten nicht verfügt und, kaufmännisch betrachtet, auf Dauer auch nicht benötigt.

In anderen Wirtschaftsbereichen ist das sogenannte Outsourcing von Aufgaben in die Hände Dritter gängige Praxis. In Handwerksbetrieben ist es häufig der Steuerberater, der für all die Aufgaben herhalten muss, die die kaufmännische Resource des Eigentümers des Handwerksbetriebes übersteigt. In der Regel eine gute Wahl,  da der Steuerberater den bestehenden Betrieb gut kennt.

Bestimmte Themen wie Finanzierung, Organisation des Betriebes, Ausbau des Unternehmens oder Nachfolgethemen (diese Aufzählung ist nicht vollständig) sind Themen, die häufig eine weitere Sichtweise und speziellere Vorgehensweise sinnvoll werden lassen. Warum? Da es in der Regel um ein größeres Problem in Ihrem Handwerksbetrieb oder um einen größeren Geldbetrag geht. Eine zusätzliche professionelle und unabhängige Meinung, die das betriebliche Thema mit neuen Facetten betrachten lässt, hilft eine Orientierung zu finden und als Führungspostion des Betriebes eine sichere Position einzunehmen.

Wird das Beratungsergebnis innerhalb eines ansprechenden schriftlichen Berichtes präsentiert, ist dieser Bericht auch der Nachweis für Dritte, dass der Eigentümer des Handwerksbetriebes einen professionellen Umgang mit seinen betrieblichen Themen pflegt. Die Zielperson kann die Hausbank, ein anderer Geldgeber oder ein Gläubiger des Unternehmens sein, die es zu überzeugen gilt, dass der Handwerksbetrieb nicht nur eine gute Handwerksleistung liefert, sondern ebenfalls eine Betriebsleitung besitzt, die ein langfristig überzeugendes betriebswirtschaftliches Ergebnis mit ihren Geschäftspartnern oder im eigenen Betrieb sucht.

Ist eine Lösung im Wesentlichen durch eine Organisationsveränderung umsetzbar, hilft der Unternehmensberater bei der Umsetzung. Da eine Doppel- oder Mehrfachbelastung des Eigentümers eher die gängige Praxis ist, sind solche Veränderungen, auch bei bester Einsicht der Betriebsleitung zur Sinnhaftigkeit des Projektes, ohne Hilfestellung selten umsetzbar. Hier wird die zeitweise zusätzliche Ressource des Unternehmensberaters im Unternehmen direkt benötigt und hilft, die gewünschten Veränderungen umzusetzen.

Für andere Themen, insbesondere bei Themen finanzieller Natur, spielt ein auf den Finanzierungswunsch abgestimmter Bericht eine besondere Rolle.

Beispielhaft sei eine Prognoserechnung in Verbindung mit einer fundierten Unternehmensbeschreibung genannt, die sowohl für einen Finanzierungswunsch oder ein Nachfolgethema die notwendige Basis ist, um passende Gesprächspartner und Gesprächslösungen zu finden.

Häufig ist eine Prognoserechnung zusammen mit dem Einblick in den Betrieb auch der Anfang, um Maßnahmen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes zu finden und zu unterbreiten. Dies zusammen mit einem Bericht ist bereits die Vorlage, um das Gespräch mit der Hausbank zu suchen, um die notwendige Finanzierung zu erhalten.

Nach einer Konkretisierung des Plans und des Finanzierungsvolumens in Abstimmung zwischen Unternehmensberater und Eigentümer des Handwerksbetriebes, kann die Suche auf weitere Geldgeber wie z.B. Förderbanken ausgedehnt werden. Hierzu können gegebenenfalls auch „neue“ Finanzierungsformen (Cloud-Funding, Mezzanine Finanzierung) in die Auswahl gelangen.

Die Verbindung Handwerk und Unternehmensberatung ist nach diesen Ausführungen eine erkennbar sinnvolle Verbindung.  In dieser Konstellation hat der Handwerksbetrieb die Chance, zusätzlich an Profil zu gewinnen und als betriebswirtschaftlich vorbildlich geführtes Unternehmen unter Wahrung der Kernkompetenz (dem Handwerk) wahrgenommen zu werden.

Die Kosten eines Unternehmensberaters werden in einem Beratungsvertrag festgelegt. Die Vergütung erfolgt nach Zeitstunden und kann zusätzliche Vergütungskomponenten enthalten. Für viele Dienstleistungen des Unternehmensberaters sind auch nicht rückzahlbare Fördermittel der BAFA erhältlich. Damit ist die finanzielle Belastung einer Unternehmensberatung im Ergebnis auch für einen Handwerksbetrieb bezahlbar und tragbar.

Im Übrigen berät T/G/R unter Einhaltung der Wahrung des Mandantenschutzes, sodass Ihr Steuerberater ohne Angst vor dem Verlust seines Mandates an den Gesprächen teilnehmen kann.

Falls Sie sich für eine Unternehmensberatung in einem Handwerksbetrieb interessieren, nehmen Sie mit T/G/R Kontakt auf.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert