BAFA & Unternehmensberatung

Seit Beginn des Jahres 2016 bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung von Unternehmensberatungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Freie Berufe) an.

Mit diesem Förderprogramm bietet die BAFA einen nicht rückzahlbaren Förderbetrag von Beratungsleistungen an, der zwischen 50% bis 90% der Kosten liegen kann. Das Programm trägt den Namen „Förderung unternehmerisches Know-hows“ und ersetzt bis dahin bestehende Förderprogramme, die z.B. über die KfW angeboten wurden.

Antragsberechtigt sind 3  Gruppen von Unternehmen:

  • Jungunternehmen (maximal 2 Jahre tätig),
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr tätig) und
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter).

Je nach Art des Unternehmens unterscheidet sich der förderfähige Beratungsgegenstand:

  • Jungunternehmen und Bestandsunternehmen:
    • allgemeine Beratung
      • wirtschaftliche,
      • finanzielle,
      • personelle und
      • organisatorische Fragestellungen der Unternehmensführung
    • spezielle Beratung
      • von Unternehmen, die von folgenden Personen geführt werden:
        • Frauen,
        • Migrantinnen bzw. Migranten oder
        • Unternehmerinnen bwz Unternehmern jeweils mit Behinderung
          • zu folgenden Themen:
            • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
            • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
            • zur Fachkräftegewinnung und ­-sicherung,
            • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
            • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
            • zur Nachhaltigkeit und
            • zum Umweltschutz.
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
    • alle Fragen zur Wiederherstellung der Leistungs-­ und Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssicherungsberatung)
    • zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs-­ und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort des Unternehmens und nach der Art der Beratungsleistung. Je nach Art der Beratungsleistung gibt es einen maximalen Förderbetrag.

Wichtig für die Förderung ist die Antragstellung vor dem Beginn der Beratungsleistung und die Einhaltung von weiteren Bedingungen. Zum Beispiel müssen „junge Unternehmen“ oder „Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.

T/G/R ist bei der BAFA gelistet und darf entsprechende Beratungsdienstleistungen durchführen.

Falls Sie sich für eine geförderte Unternehmensberatung interessieren, nehmen Sie mit T/G/R Kontakt auf.

 

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