Corona und nun keine Liquidität

Die Krise um COVID-19 erreicht inzwischen nicht nur die eigene Lebenssituation und die Gedanken um Familie, Partner und Freunde, sondern auch die Angst um das eigene Unternehmen: Corona führt zu fehlender Liquidität durch fehlende Aufträge.

Zwischenzeitig erschlägt jedes Nachrichten-Medium den Nutzer mit Informationen zum Thema Corona und den Auswirkungen für den einzelnen Menschen und die vollständige Welt um uns herum. Dies ist in unserer Zeit nicht wirklich neu, da wir bereits seit einer gefühlten Ewigkeit mit Informationen überschüttet werden. Nur seit Corona ist der Platz für viele Superlative wirklich gegeben.

Durch Gespräche mit Mandanten, Unternehmern und Freunden wird mir immer deutlicher, dass Corona die Gedanken zwischen der eigenen Betroffenheit, den schrecklichen Nachrichten über das Leid Dritter und den wirtschaftlichen Folgen hin und her springen lässt. In der Folge wird es immer schwerer einen klaren Gedanken zu fassen, um für das eigene Leben und für das eigene, bedrohte Unternehmen Maßnahmen zu finden, sinnvoll zu sortieren und einzuleiten.

Für das Leben meiner Gesprächspartner kann ich nur eingeschränkt Hilfestellungen anbieten (hierfür gibt es sicherlich bessere Ansprechpartner; mir sei aber der Hinweis erlaubt, dass trotz der gewünschten Isolierung der Menschen untereinander, das Sprechen oder Schreiben miteinander in jedem Fall hilft).

Im Gegensatz dazu, werde ich Einiges auf der Suche nach geeigneten Maßnahmen zur Stützung des Unternehmens beitragen können. Stützung bedeutet hier die Verbesserung der Ausstattung des Unternehmens mit freien Zahlungsmitteln, um anstehende Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Im Folgenden bezeichne ich dies als Liquidität.

Im Gegensatz dazu, werde ich für die Suche nach geeigneten Maßnahmen, um das Unternehmen zu stützen, Einiges beitragen können.

Im Rahmen dieses Blogs werde ich zeitnah Informationen, Hinweise und Kommentare liefern. Immer mit dem Ziel, möglichst vielen Lesern Orientierung, Hilfestellung und Lösungsansätze zu bieten.

Beginnen werde ich mit einer Gliederung der verschiedenen Maßnahmen und Angebote von staatlichen Stellen, öffentlichen und sonstigen Institutionen zur Verbesserung der Liquidität. Diese Angebote sind in einigen Fällen bereits vor der Corona-Krise entstanden und werden nun entsprechend angewendet. Für einige dargestellte Angebote wird der notwendige Rahmen zurzeit geschaffen. Leider wird dies in den Medien nicht immer ausreichend deutlich gemacht. In diesen Fällen werde ich einen kurzen Hinweis liefern.

Da ich in Oldenburg lebe, werde ich die Angebote aus Sicht eines Unternehmers in Niedersachsen darstellen. Für Unternehmer in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Stellen, z. B. Förderbanken des jeweiligen Bundeslandes.

  • Zuschüsse
    • Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbständige (gewerblich und freie Berufe)
      • Bis zu EUR 9.000 (bis zu 5 Beschäftigte)
      • Bis zu EUR 15.000 (bis zu 10 Beschäftigte)
      • Antragsverfahren noch unbekannt
    • Kleine Unternehmen (bis zu 49 Beschäftigte)
      • Bis zu EUR 20.000
      • Auch Unternehmen jünger als 5 Jahre
      • Antragsverfahren NBank direkt; Formulare angekündigt
    • Staatliche Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Hartz IV)
      • Für 6 Monate vereinfachtes Antragsverfahren bei der Agentur für Arbeit
        • Keine Vermögensprüfung
        • Schriftliche Antragstellung
      • Gesetzliche Regelung ist bis Ende der Woche angekündigt
    • Kredite
      • Kleine und mittlere Unternehmen
        • Sofortkredit bis zu EUR 50.000
        • Ohne Sicherheiten
        • Antragsverfahren NBank direkt; Formulare angekündigt
      • KfW-Kredite
        • Verschiedene Programme
          • KfW Unternehmerkredit
          • ERP-Gründerkredit
        • In der Regel 80% Besicherung durch die KFW
        • Beantragung über die Hausbank des Unternehmers
      • Kredite der Hausbank
      • Kredite durch Mittelstandsbanken
    • Bürgschaften
      • Niedersächsische Bürgschaftsbank
        • Kredite der Hausbank werden durch Bürgschaft besichert
        • Bis zu EUR 240.000 im Rahmen eines Expressverfahrens innerhalb von wenigen Tagen
        • Durch die Bürgschaft werden ohne eigene Sicherheiten Kredite der Hausbank möglich
      • Steuern
        • Gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19/03/2020 sind die Finanzämter aufgefordert, steuerliche Anträge ohne sonst geforderte Nachweise zu genehmigen
          • Herabsetzung von Körperschaftsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungsbeträgen
          • Stundungswünsche von anstehenden Steuerzahlungen
          • Änderungen von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Säumniszuschläge
          • Verzicht auf Stundungszinsen
        • Kurzarbeitergeld
          • Aufgrund fehlender Aufträge kann mit den Beschäftigten ein temporäres geringeres Einkommen vereinbart werden (bis zu 0%)
          • Dem Arbeitnehmer wird nicht gekündigt
          • Der Arbeitnehmer erhält 60% oder 67% des vorherigen Nettogehalts durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt
          • Im Rahmen der Corona-Krise gibt es ab dem 01/03/2020 vereinfachte Voraussetzungen für die Beantragung bei der Agentur
            • Ab 10% der Beschäftigten (vorher 1/3)
            • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (kein Mini-Job)
            • Zustimmung durch die Beschäftigten
          • Zuschuss für die Unternehmensberatung
            • Beratungsförderung von 90% bis zu EUR 3.000
            • Beantragung vor Leistungsbeginn
            • Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Für die dargestellten Maßnahmen gibt es wie immer eine Menge zu beachten, aber die dargestellten Möglichkeiten sind gegeben oder werden es in kurzer Zeit sein.

Nun bleibt noch der Appell an Alle:

  • Kopf hoch,
  • haltet Abstand und
  • bleibt gesund.

T/G/R freut sich über Rückmeldungen, Fragen und wird an gleicher Stelle bald mehr berichten.

 

 

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